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Honorar und AAB
Vor der Erbringung meiner Leistungen vereinbare ich mit Ihnen mein Honorar. Abhängig von Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen rechne ich in der Regel auf Basis von Pauschalvereinbarungen ab (Pauschalhonorar), oder auch nach vorab vereinbarten Stundensätzen.
Gerne biete ich Ihnen vor Abschluss der Mandatsvereinbarung in einem unverbindlichen Erstgespräch (zu einem Honorar von EUR 180 inklusive USt) eine erste Einschätzung der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise an.
Selbstverständlich sind auch die Inhalte dieses Erstgesprächs von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht umfasst.
Die aktuelle Version meiner Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) können Sie hier ansehen, downloaden und speichern:
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